Sihl Manegg Immobilien AG

vormals Sihl

          Nach der Übernahme des Kerngeschäfts der Sihl per November 2003 durch die italienische Diatec Gruppe wurde die Gesellschaft in Sihl Manegg Immobilien AG (Sihl MIAG) umbenannt und per 1. März 2004 von der SWX dekotiert. Die Sihl MIAG hat als relevantes Aktivum nur noch das Areal Manegg in Zürich Süd. Dieses Areal soll baulich entwickelt und verkauft werden. Falls dies gelingt, soll anschliessend  die Sihl MIAG liquidiert werden. Siehe dazu auch die Medienmitteilung der Sihl vom 25. November 2003 (pdf).
     

           
                            

 
 
 
Aktuelle Informationen
zur Entwicklung des
Areals Manegg
Juli 2011











Ergänzender Privater Gestaltungsplan
Mai 2012

 

Die Entwicklung des Areals Manegg - Projekt GREENCITY - wird mit Hochdruck vorangetrieben

Das GREENCITY Projekt ist nun so weit fortgeschritten, dass die Auswahl der Architekten für die ersten Teilgebiete ansteht. Auch werden für die ersten Teilgebiete mögliche Investoren gesucht, um diese für die konkrete Ausgestaltung miteinzubeziehen.

Zu diesem Zweck wurde von Losinger Marazzi eine Website GREENCITY entwickelt, welche am 8. Juli 2011 aufgeschaltet wurde. Darin können sich Architekten und interessierten Investoren sowie Aktionäre und die Öffentlichkeit über die wesentlichen Fakten zu GREENCITY und über den aktuellen Planungsstand direkt informieren.

Website GREENCITY  www.greencity.ch (ab 8. Juli 2011)


Der Stadtrat hat am 9. Mai 2012 den Ergänzenden Privaten Gestaltungsplan festgesetzt, siehe Stadtratssitzung vom 9. Mai 2012.

Ein weiterer Meilenstein ist geschafft.


 

Kontaktadresse

 

 

 

Geschäftsbericht
 

Sihl Manegg Immobilien AG
Postfach 1504
8027 Zürich

Website Sihl MIAG    www.sihlmiag.ch

Investor Relations    info@sihlmiag.ch


Geschäftsbericht 2012 (Do 14. Februar 2013)   
      
 

Generalversammlung
 

Donnerstag 7. März 2013, um 09.30 Uhr

 

KPMG Fides Peat, Badenerstr. 172, 8026 Zürich (Konferenzraum)

 

Einladung GV 2013: Inserat SHAB (Do 14. Februar 2013)

Teilnahme an der Generalversammlung:

Für die Teilnahme an der Generalversammlung werden keine Eintrittskarten versandt. Es genügt, wenn der Aktionär an der Eintrittskontrolle sich ausweisen kann und seine Aktientitel oder eine Depotbescheinigung der Depotbank mit einem Sperrvermerk über seinen Aktienbesitz vorweist (bis und mit des Datums der Generalversammlung gültig).


 

Archiv
 
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